ELTERN / ADOPTIVELTERN
Eltern erhalten von der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft in Potsdam u.a. bei folgenden Rechtsfragen Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht:
Sorgerecht bei ehelichen Kindern In Deutschland haben bei ehelichen Kindern grundsätzlich beide Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Das gilt nicht nur während der Ehe, sondern auch nach einer Scheidung. Wenn beide Eltern, Vater und Mutter, gemeinsam die Verantwortung für ihre Kinder tragen, ist das im Interesse der Kinder. Doch es gibt Ausnahmen: Wo das gemeinsame Sorgerecht von einem Elternteil zum Nachteil der Kinder ausgenutzt wird, können Mütter oder Väter auch das alleinige Sorgerecht beantragen.
Die Frage nach dem Sorgerecht sollte nicht zum "Stellvertreterkrieg" werden. Mitunter kommt es vor, dass sich Eltern nach der Scheidung um das Sorgerecht streiten, um dem ehemaligen Partner eins auszuwischen. Lassen Sie es erst gar nicht soweit kommen! Dieser Streit geht vor allem auf Kosten der Kinder. Wenn Sie einen Rechtsstreit um das Sorgerecht nicht vermeiden können, helfen wir Ihnen mit der gebotenen Sensibilität und Verhandlungsgeschick bei der Durchsetzung Ihrer Rechte - damit Sie der Verantwortung gegenüber Ihren Kindern auch in Zukunft gerecht werden können. top
Sorgerecht bei unehelichen Kindern (Sorgerechtserklärung) Bei unehelichen Kindern hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Möchte der Vater ebenfalls das elterliche Sorgerecht für das uneheliche Kind erhalten, ist die Zustimmung der Mutter nötig. Wichtig: Beide Eltern müssen eine Sorgerechtserklärung abgeben! Die Sorgerechtserklärung muss freiwillig erfolgen. Das übersehen in der Praxis vor allem Väter unehelicher Kinder, die ihre Anerkennung der Vaterschaft davon abhängig machen wollen, dass die Mutter in das gemeinsame Sorgerecht einwilligt. Das ist der falsche Weg! Denn eine Sorgerechtserklärung ist unwirksam, wenn sie mit einer Bedingung oder Zeitbestimmung verknüpft wird. Konfliktträchtig ist das Sorgerecht vor allem bei unehelichen Kindern von binationalen Paaren. Denn hier steht oft nicht von vornherein fest, nach welchem Rechtssystem in welchem Land der Rechtsstreit entschieden wird. Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Ihnen bei der Lösung dieser komplexen Rechtsprobleme. top
Innerfamiliäre Kindesentführung
In Fällen der innerfamiliären Kindesentführung ist unverzügliches Handeln gefragt. Das Kind muss so schnell wie möglich wieder dorthin gebracht werden, wo es vor der innerfamiliären Kindesentführung gelebt hat (gewöhnlicher Aufenthaltsort). Nur so können Sie sicherstellen, dass die Gerichte Ihres Staates über das Sorgerecht und Umgangsrecht entscheiden.
Beispiel USA: Lebt das entführte Kind länger als ein Jahr in den USA, sind für den Rechtsfall US-Gerichte zuständig. Damit gilt automatisch das Kindschaftsrecht der USA. Als Folge hat eine Mutter aus einem anderen Land kaum noch die Chance auf das Sorgerecht im eigenen Land. Denn US-Gerichte machen den Aufenthalt der Mutter in den USA meist zur Bedingung, bevor sie einer ausländischen Mutter das Sorgerecht für ein Kind in den USA erteilen.
Genau aus diesem Grund scheitern viele Mütter in Deutschland vor Gericht, wenn sie sich in den USA vom Vater ihrer Kinder trennen und die USA samt Kindern fluchtartig verlassen. In diesen Fällen haben US-Väter ein Jahr Zeit, um die Rückführung ihrer Kinder zu beantragen. Den Antrag bei einem deutschen Gericht stellen die Väter über Behörden in den USA und Deutschland. Bis das Kind wieder in den USA ist, dauert es erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Dagegen können die Mütter, die ihre Kinder aus den USA einfach mitgenommen haben, kaum etwas unternehmen. Selbst die einstweilige Anordnung des Aufenthaltsorts der Kinder in Deutschland durch ein deutsches Familiengericht erweist sich als zwecklos. Denn diese Maßnahme kann die Rückführung des Kindes in die USA nicht verhindern.
Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt betroffene Eltern bei der Rückführung ihrer Kinder. Dabei arbeiten wir international im Netzwerk von Rechtsanwälten für Familienrecht zusammen. Im ersten Schritt geht es immer darum, die entführten Kinder ausfindig zu machen. Hier sorgen wir für die Unterstützung der nationalen Behörden und nötigenfalls die Hilfe von Detektiven. Im zweiten Schritt geht es um die Durchsetzung Ihrer Rechte als Eltern vor Gericht. top
Umgangsrecht top
Unterhaltsrecht
Die Unterhaltspflicht für die eigenen Kinder erlischt nicht, wenn der betreuende Elternteil einen neuen Lebenspartner heiratet. Die Situation ändert sich erst, wenn die Kinder volljährig werden. Jetzt sind beide Eltern in gleicher Weise verpflichtet, ihre volljährigen Kinder bei der Ausbildung finanziell zu unterstützen. Die Unterhaltspflicht von Eltern endet also nicht automatisch mit Volljährigkeit der Kinder. Im Gegenteil: Die Kinder haben auch während der Berufsausbildung einen Anspruch auf Unterhalt. Studiert ein Kind, endet die Unterhaltspflicht mit dem Ende seines Studiums. top
Vaterschaftsanerkennung / Vaterschaftsanfechtung top
Adoption top
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