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Jürgens - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 
     
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EHEPARTNER / LEBENSGEMEINSCHAFTEN

 

Eheleute und Lebenspartner erhalten von der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft in Potsdam u.a. bei folgenden Rechtsfragen professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht:

 

 

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Ehevertrag

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Scheidung

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Scheidungsfolgevereinbarung

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Unterhaltsrecht

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Vermögensrecht

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Versorgungsausgleich

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Kinder

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Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

 

 

 

Ehevertrag
Mit einem Ehevertrag sichern sich Eheleute für den Eventualfall einer Scheidung ab. Die meisten Ehen kommen ohne Ehevertrag aus. Das ändert sich, sobald Sie Vermögen besitzen, etwa Immobilien oder Anteile an einem Unternehmen. Ohne Ehevertrag zählt dieses Vermögen bei Scheidung beim Zugewinnausgleich mit, außer Sie haben im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart. Neben dem Güterstand lassen sich im Ehevertrag auch Fragen zum Versorgungsausgleich und zum Unterhalt regeln. Natürlich nur in gewissen Grenzen! Bei einseitiger Benachteiligung des Ehepartners gilt der Ehevertrag als sittenwidrig. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre Interessen im Ehevertrag optimal regeln können - damit Ihr Ehevertrag im Streitfall rechtlich wasserdicht ist.

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Scheidung
Die Scheidung einer Ehe erfordert auf allen Seiten Fingerspitzengefühl. Denn bei einer Scheidung geht es nicht nur um Fakten und ihre rechtliche Würdigung, sondern auch um Gefühle und Verletzungen. Wir beraten und vertreten Sie im Scheidungsverfahren mit dem nötigen Feingefühl und Verhandlungsgeschick. Sie können sich bei der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft darauf verlassen, dass wir selbst in spannungsgeladener Atmosphäre einen kühlen Kopf behalten und uns bei den Verhandlungen in Ihrem Interesse für eine pragmatische Lösung einsetzen.

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Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung
Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung ersparen sich Ehepaare bei der Scheidung viel Ärger. Die folgenden Aspekte einer Scheidung können Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Aufteilung des Hausrats, Nutzung der ehelichen Wohnung. Wichtig dabei: Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert. Danach ist sie kaum noch zu revidieren. Sie sollten sich deshalb unbedingt vor der Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Fachanwalt für Familienrecht beraten. Die Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft in Potsdam steht Ihnen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite.

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Unterhaltsrecht
Die Frage nach dem angemessenen Unterhalt hat viele Facetten: Wie viel Unterhalt bekommen die Kinder? Und wie viel die Mütter? Ab wann muss die geschiedene Mutter wieder arbeiten, wenn sie nach der Scheidung die Kinder betreut? Alle diese Fragen wurden mit der Reform des Unterhaltsrechts vom 1.1.2008 neu geregelt. Seitdem haben Kinder unabhängig von ihrem Familienstatus Vorrang vor den Erwachsenen. Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet das Familienrecht zwischen dem Unterhalt für den Expartner während der Trennung und dem Unterhalt nach der Scheidung. Einen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hat allenfalls, wer sich nach einer langjährigen Ehe scheiden lässt.

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Vermögensrecht
Bei der Aufteilung ehelichen Vermögens wird hart gerechnet! Und oft genug auch hart gestritten. Ohne Ehevertrag gilt die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft. Beim Zugewinnausgleich wird - stark vereinfacht - der Zuwachs der Vermögenswerte während der Ehe berechnet und auf beide Ehepartner aufgeteilt. Die Scheidungspraxis ist kniffelig: Wie zum Beispiel sollen Ehepaare damit umgehen, dass der eine Partner während der Ehe viel und der andere wenig Vermögen aufgebaut hat? Oder wie teilen die Ehepartner bei Gütertrennung das gemeinsam erbaute Eigenheim oder Unternehmen? Und was passiert mit den Krediten? Wir helfen Ihnen, diese Rechtsfragen bestmöglich zu lösen. Das heißt auch, dass wir daran arbeiten, dass Sie nicht alle Streitpunkte vor Gericht austragen müssen.

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Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich sichert den Eheleuten nach der Scheidung eine gerechte Teilhabe an den Ansprüchen auf Altersvorsorge, die beide Ehepartner während der Ehe aufgebaut haben. Neben den Anwartschaften auf gesetzliche Renten berücksichtigt der Versorgungsausgleich die Betriebsrenten, Riester-Renten, Rürup-Renten und die private Rentenvorsorge. Bei Beamten kommt die Zusatzversorgung der Beamten hinzu. Der Versorgungsausgleich erfolgt im Scheidungsverfahren von Amts wegen. Konkret heißt das: Der Richter macht die Rechnung auf. Als Ihr Rechtsanwalt sorgen wir dafür, dass Sie beim Versorgungsausgleich nicht zu kurz kommen.

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Kinder
Berührt die Scheidung auch Kinder, tauchen spezielle Rechtsfragen auf. Was wir für Sie und Ihre Kinder mit Blick auf Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht tun können, erfahren Sie in unserem Leistungspunkt "Eltern / Adoptiveltern" (-> mehr)

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Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Auch ohne Trauschein stellen sich in einer Beziehung grundsätzlich die gleichen Rechtsfragen wie in der Ehe. Allerdings fallen die Antworten oft anders aus. Das fängt schon bei der Frage an, wie weit unverheiratete Partner im Krankheitsfall füreinander Verantwortung übernehmen dürfen: Wenn Ihr Partner schwer erkrankt, können Sie für ihn ohne Trauschein nicht automatisch die nötigen Entscheidungen treffen. Dafür brauchen Sie eine Vollmacht. Am besten, Sie regeln diese Fragen mit ihrem Partner vor einem möglichen Krankheitsfall. Auch die Trennung einer "wilden" Ehe wirft Rechtsfragen auf, die eine qualifizierte Antwort erfordern. Wir beraten Sie im Detail, wie Sie Ihre nicht eheliche Lebensgemeinschaft rechtlich in den Griff bekommen. Das gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

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Ihr Ansprechpartner für diesen Bereich
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Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

 

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Rechtsanwältin

Dr. Kerstin Niethammer - Jürgens
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Fachanwältin für
Familienrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Neuen Garten 4
14469 Potsdam

Tel. 0331/281 56-64
Fax 0331/281 56-70

 

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Marion Patt

 

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