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Jürgens - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 
     
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BINATIONALE EHEN

 

Sie sind in binationaler Ehe verheiratet und haben ein Rechtsproblem? Von der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft in Potsdam erhalten Sie u.a. bei folgenden Rechtsfragen professionelle Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht:

 

 

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Ehevertrag

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Scheidung

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Kinder

 

 

 

Ehevertrag
Wenn Menschen aus verschiedenen Ländern heiraten, tauchen oft schon vor der binationalen Ehe spezifische Rechtsfragen auf. Hintergrund sind die je nach Land unterschiedlichen Vorstellungen vom Zusammenleben in der Ehe. Mit einem Ehevertrag können Sie bestimmte Unwägbarkeiten der binationalen Ehe von vornherein ausschließen. Im Ehevertrag lässt sich zum Beispiel die Rechtswahl für die allgemeinen Ehewirkungen treffen. Damit legen Sie fest, unter welche Rechtsordnung Ihre binationale Ehe gestellt wird. Wenn Sie Ihre Rechte in der binationalen Ehe von vornherein sichern wollen, können Sie sich auf die internationale Erfahrung der Kanzlei Jürgens Rechtsanwaltsgesellschaft und unser internationales Netzwerk von Experten für Familienrecht verlassen. So stellen wir sicher, dass Sie jederzeit über die familienrechtlichen Rechtsnormen Ihres "Partnerlandes" im Bilde sind.

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Scheidung
Die Scheidung einer binationalen Ehe ist eine echte Herausforderung. Nicht nur emotional, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Der Grund: Das Familienrecht unterscheidet sich von Land zu Land und damit auch die Bedingungen, zu denen Sie sich scheiden lassen. Nach welchem Recht eine binationale Ehe geschieden wird, ist in aller Regel keine von vornherein ausgemachte Sache. Anders ausgedrückt: Wenn ein US-Bürger in Deutschland eine deutsche Frau heiratet, heißt das noch lange nicht, dass beide auch nach deutschem Familienrecht geschieden werden. Wo genau die Scheidung einer binationalen Ehe erfolgt und nach welchem Recht hängt von mehreren Kriterien ab, etwa von der Nationalität der Ehepartner. Oder davon, in welchen Ländern Sie und Ihr Ehepartner Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.

 

Für die binationale Ehe gilt ein zweiter Scheidungsgrundsatz: Wer sich in binationaler Ehe scheiden lassen möchte, sollte als erster aktiv werden. Das heißt nicht, dass Sie sofort die Scheidung einreichen müssen. Mit Blick auf den Ort der Scheidung ist es manchmal besser, dem Partner beim Scheidungsantrag den Vortritt zu lassen. In anderen Fällen raten wir aus strategischen Gründen dazu, den Wohnort vor Einreichen der Scheidung zu wechseln. Aus gutem Grund: Mit der richtigen Strategie können wir für Sie das beste Rechtssystem bestimmen. Die optimale Vorgehensweise erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit unserem internationalen Netzwerk von Rechtsanwälten, die sich auf das Familienrecht ihres Landes spezialisiert haben.

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Kinder
Geht eine binationale Ehe in die Brüche, stellt sich natürlich auch die Frage nach dem Verbleib der Kinder: Wer bekommt das Sorgerecht? Wo sollen die Kinder leben? Und wie viel Unterhalt bekommen sie? Oder was passiert, wenn der Ex-Partner die Kinder über die Grenze bringt? Im letzteren handelt es sich rechtlich um eine innerfamiliäre Kindesentführung. Was wir für Sie und Ihre Kindern im konkreten Fall unternehmen, erfahren Sie in unserem Leistungspunkt "Eltern / Adoptiveltern" (-> mehr).

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Ihr Ansprechpartner für diesen Bereich
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Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens

 

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Rechtsanwältin

Dr. Kerstin Niethammer - Jürgens
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Fachanwältin für
Familienrecht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Am Neuen Garten 4
14469 Potsdam

Tel. 0331/281 56-64
Fax 0331/281 56-70

 

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Marion Patt

 

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